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Vermietungen der DLRG - Räume
Ortsgruppe Walkenried e.V.

  1. Die Vermietung der DLRG - Räume erfolgt nur an volljährige DLRG -Mitglieder der Ortsgruppe.
  2. Für folgende Anlässe können die Räume, von den unter Nr. 1 genannten Personen, angemietet werden:
    - Runde Geburtstage ab 30Jahre - 60Jahre. Danach auch alle 5 Jahre.
    - Familienfeiern (Taufe, Firmung, Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe, Dienst- oder Betriebsjubiläum, Verlobung, Hochzeit, Trauerfeier u. ä.).
  3. DLRG - Gruppen, Vereine aus der Samtgemeinde, Fraktionen und Gruppen aus den Räten der Samtgemeinde Walkenried sowie der Samtgemeindeverwaltung, können die Räume vorbehaltlich ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
  4. DLRG - Mitglieder dürfen die Räume nicht für Dritte anmieten.
  5. Über besondere Vermietungsanlässe, die über die unter Nr. 1-3 genannten hinausgehen, entscheidet der Vorstand.
  6. Die Räume sind nach Nutzungsende aufgeräumt (gefegt und gewischt) zu hinterlassen. Müll muss selbst entsorgt werden.
  7. Beschädigungen sind nach der Vermietung sofort zu melden. Grundsätzlich haftet jeder Mieter für beschädigte Sachen.
  8. Gebühren müssenüberwiesen werden. Bankverbindung und weitere Informationen bei Schlüsselübergabe
  9. Gebühren sind einzusehen in der Gebührenliste

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